
Die Vergütung des Vorstands wird nach Maßgabe der Rahmenbedingungen des Vergütungssystems 2020+ gewährt. Das Vergütungssystem 2020+ steht im Einklang mit den Vorschriften des Aktiengesetzes in der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geänderten Fassung sowie den Empfehlungen für das Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands in Abschnitt G des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019. Es wurde der ordentlichen Hauptversammlung am 27. August 2020 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt und von dieser mit einer Mehrheit von 95,05 % gebilligt.
Das Vergütungssystem 2020+ leistet einen signifikanten Beitrag zur Unterstützung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen nachhaltigen Entwicklung von Fresenius Medical Care. Es schafft wirksame Anreize zur Erreichung der strategischen Ziele sowie zur langfristigen Wertschöpfung der Gesellschaft und berücksichtigt dabei die Interessen der Patienten, Aktionäre, Mitarbeiter und weiteren Interessengruppen.
Das Vergütungssystem 2020+ basiert auf den folgenden Grundsätzen: