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Fresenius Medical Care beschließt Aktienrückkaufprogramm und plant Vereinfachung der Aktienstruktur

| Pressemitteilung

Vorstand und Aufsichtsrat von Fresenius Medical Care, dem weltweit führenden Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit chronischem Nierenversagen, haben ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Innerhalb der kommenden sechs Monate sollen eigene Stammaktien im Volumen von insgesamt bis zu 385 Millionen Euro (rund 500 Millionen US-Dollar) über den Kapitalmarkt im Wege eines sogenannten „normal course issuer bid“ zurückerworben werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem laufenden Cash Flow und bestehenden Kreditlinien.

Vorstand und Aufsichtsrat von Fresenius Medical Care haben außerdem beschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft und im direkten Anschluss daran den Vorzugsaktionären in einer gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre am 16. Mai 2013 eine Vereinfachung der Aktienstruktur vorzuschlagen. Der Vorschlag sieht vor, die noch ausstehenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien obligatorisch im Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stammaktien umzuwandeln. Die Vorzugsaktien umfassen derzeit rund 1,3 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft.

Die Umwandlung erfolgt grundsätzlich ohne Verpflichtung der Vorzugsaktionäre, eine Zuzahlung zu leisten. Fresenius Medical Care steht allerdings in Gesprächen mit einem maßgeblich beteiligten Vorzugsaktionär, einem namhaften europäischen Finanzinstitut, der rund 77 Prozent der ausstehenden Vorzugsaktien hält. Gegenüber dem Unternehmen hat dieser Vorzugsaktionär seine Absicht bekundet, den Vorschlag zur Umwandlung der Vorzugsaktien zu unterstützen. Er hat sich zudem zu einer baren Zuzahlung an Fresenius Medical Care verpflichtet.

Die Höhe dieser Zuzahlung entspricht einem vereinbarten Wert von rund 9 Euro je von dem maßgeblich beteiligten Vorzugsaktionär gehaltener Vorzugsaktie. Dieser Wert orientiert sich an der durchschnittlichen Kursdifferenz zwischen Vorzugs- und Stammaktien im Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2013. Die Gesamtsumme der baren Zuzahlung beläuft sich damit auf rund 27 Millionen Euro.

Michael Brosnan, Finanzvorstand von Fresenius Medical Care, sagte: „Über die vergangenen Jahre haben sich unser Ergebnis und unser Cash Flow hervorragend entwickelt. Einen Teil der erzielten Überschüsse haben wir stets in das Wachstum unseres Unternehmens investiert. Daran werden wir auch in Zukunft festhalten und so unser Geschäft weiter stärken sowie den Wert unseres Unternehmens weiter steigern.“

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Fresenius Medical Care ist der weltweit führende Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit chronischem Nierenversagen, von denen sich weltweit mehr als 2,3 Millionen Patienten regelmäßig einer Dialysebehandlung unterziehen. In einem Netz aus 3.160 Dialyse-kliniken in Nordamerika, Europa, Lateinamerika, Asien und Afrika betreut Fresenius Medical Care 257.916 Dialysepatienten. Fresenius Medical Care ist zudem der weltweit führende Anbieter von Dialyseprodukten wie Hämodialyse-Geräten, Dialysatoren und damit verbundenen Einweg-Produkten. Fresenius Medical Care ist an der Börse Frankfurt (FME, FME3) und an der Börse New York (FMS, FMS/P) notiert.

Rechtliche Hinweise:
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten, wie z.B. Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts-, und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechsel¬kursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius Medical Care übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien wird ohne Registrierung nach Maßgabe des U.S. Securities Act von 1933 (Securities Act) vorgenommen. Die Umwandlung wird unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung vom Registrierungserfordernis gemäß Ziffer 3 (a)(9) Securities Act und im Fall eines Aktionärs als sog. „offshore transaction“ gemäß Regulation S unter dem Securities Act durchgeführt. Die gemäß Regulation S erworbenen Stammaktien dürfen in den USA weder angeboten noch verkauft werden, soweit nicht entweder eine Registrierung nach Maßgabe des Securities Act erfolgt oder eine anwendbare Ausnahmeregelung vom Registrierungserfordernis eingreift.

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