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Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird auf der Grundlage der Satzung gewährt.

Die Vergütung wurde zuletzt von der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2024 mit Wirkung zum 1. Juli 2024 angepasst und von dieser unter Tagesordnungspunkt 10 mit einer Mehrheit von 99,49 % beschlossen. Die bis zum 30. Juni 2024 geltende Vergütung wurde von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2020 unter Tagesordnungspunkt 7 mit einer Mehrheit von 98,52 % beschlossen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Festvergütung und Nebenleistungen (Auslagenersatz und Versicherungsschutz) und, sofern sie eine Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats ausüben, eine zusätzliche Vergütung für diese Ausschusstätigkeit.

Auszug aus der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats ab dem 1. Juli 2024)
Einladung zur Hauptversammlung 2024 inkl. der Regelungen zur Vergütung des Aufsichtsrats
Auszug aus der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2024)
Einladung zur Hauptversammlung 2020 inkl. der Regelungen zur Vergütung des Aufsichtsrats

Die Grundzüge und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr werden in dem Vergütungsbericht dargestellt.

Vergütungsbericht 2023
Vergütungsbericht 2022
Vergütungsbericht 2021
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