
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird auf der Grundlage von § 13 der Satzung gewährt. Die Vergütung wurde zuletzt von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 angepasst und von dieser unter Tagesordnungspunkt 7 mit einer Mehrheit von 98,52 % beschlossen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Festvergütung und Nebenleistungen (bestehend aus Auslagenersatz und Versicherungsschutz) und, sofern sie eine Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats ausüben, eine Vergütung für diese Ausschusstätigkeit. Der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen werden grundsätzlich zusätzlich vergütet.
Download Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 einschließlich Tagesordnung
Die Grundzüge und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr werden in dem Vergütungsbericht dargestellt.